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WRP 2008, 343
BVerfG 
Verfassungsrecht/Presserecht: Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen (Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 967/05)

Eine Verurteilung zur Gegendarstellung darf nicht schon dann ermöglicht werden, wenn eine „nicht fernliegende Deutung“ bei der Ermittlung einer verdeckten Aussage einen gegendarstellungsfähigen Inhalt ergibt.

BVerfG, WRP 2008, 343-348 (Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 967/05)

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