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WRP 2006, 382
Hanseatisches OLG Hamburg 
Verfahrensrecht: Handy-Flyer (Beschluss vom 31.10.2005, 5 W 116/05)

Geht aus der vorgerichtlichen Abmahnung unmissverständlich hervor, welchen Wettbewerbsverstoß der Antragsteller geltend macht, und unterwirft sich der Antragsgegner nicht, so hat er hinreichende Klageveranlassung gegeben. Reicht der Antragsteller daraufhin einen inhaltlich unzutreffend formulierten – weil zu weit gehenden – Verfügungsantrag bei Gericht ein, kann sich der Antragsgegner gleichwohl nicht mehr durch ein „sofortiges“ Anerkenntnis von seiner Kostenlast befreien, …

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2006, 382 (Beschluss vom 31.10.2005, 5 W 116/05)

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