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WRP 2005, 356
BGH 
Verfahrensrecht: „Ende des Laufs der Verfolgungsverjährung“ (Beschluss vom 05.11.2004, IXa ZB 18/04)

Der Lauf der in Art. 9 Abs. 1 EGStGB geregelten Verfolgungsverjährung endet jedenfalls im Anwendungsbereich des § 890 ZPO mit der Festsetzung eines Ordnungsmittels, auch soweit diese nicht rechtskräftig ist. 357Die Verjährung kann im weiteren Verlauf des Vollstreckungs- bzw. Rechtsmittelverfahrens nicht mehr eintreten.

BGH, WRP 2005, 356-359 (Beschluss vom 05.11.2004, IXa ZB 18/04)

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