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WRP 2025, 1340
BGH 
Verfahrensrecht: beA – Prüfpflichten des RA bei Formatumwandlung der versandten Ausgangsdatei (Beschluss vom 08.07.2025, VIII ZB 12/25)

a) Ein Prozessbevollmächtigter, der eine Rechtsmittel- oder eine Rechtsmittelbegründungsschrift gemäß § 130a Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 BGB einfach signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg – hier dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) – bei Gericht einreicht, ist verpflichtet, das einzureichende Dokument vor der Versendung auf dessen Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.

BGH, WRP 2025, 1340-1343 (Beschluss vom 08.07.2025, VIII ZB 12/25)

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