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WRP 2005, 377
KG Berlin 
Verfahrensrecht / Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbräuchliche Berufung auf fehlerhafte Vollziehung einer Beschlussverfügung; Wirksamwerden einer geänderten UVP (Beschluss vom 21.12.2004, 5 U 160/04)

Ist eine Beschlussverfügung fehlerhaft an die Partei (statt an ihren Verfahrensbevollmächtigten) zugestellt worden, ist ihre Berufung auf eine fehlerhafte Vollziehung rechtsmissbräuchlich, wenn ihr Verfahrensbevollmächtigter bewusst eine Übermittlung der Beschlussverfügung an sich innerhalb der Vollziehungsfrist unterbunden hat.

KG Berlin, WRP 2005, 377 (Beschluss vom 21.12.2004, 5 U 160/04)

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