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WRP 2017, 733
OLG München 
Urheberrecht: Gray’s Anatomy (Urteil vom 02.03.2017, 29 U 1797/16)

Die generelle Kenntnis des Diensteanbieters, dass über seinen Dienst in erheblichem Umfang Urheberrechtsverletzungen begangen werden, reicht auch bei einer besonderen Gefahrgeneigtheit des Dienstes in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen aufgrund der Haftungsprivilegierung des § 10 S. 1 Nr. 1 TMG für einen Gehilfenvorsatz nicht aus.

OLG München, WRP 2017, 733-738 (Urteil vom 02.03.2017, 29 U 1797/16)

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