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WRP 2005, 128
Hanseatisches OLG Hamburg 
Urheberrecht: Bauhaus aus Italien (Urteil vom 07.07.2004, 5 U 143/03)

Das „Anbieten“ von Verletzungsstücken eines in Deutschland urheberrechtlich geschützten Werks gegenüber Endverbrauchern ist nur dann gem. § 17 Abs. 1 UrhG rechtswidrig, wenn sich diese Handlung auch auf ein Inverkehrbringen im Inland bezieht. Wird der Erwerbsvorgang vollständig und rechtskonform im Ausland abgeschlossen, liegt selbst bei einer Bewerbung gegenüber den inländischen Verkehrskreisen keine in Deutschland verfolgbare Urheberrechtsverletzung vor.…

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2005, 128 (Urteil vom 07.07.2004, 5 U 143/03)

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