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WRP 2006, 1156
OLG Karlsruhe 
Telefonwerbung durch Drittunternehmen (Beschluss vom 08.06.2006, 4 W 11/06)

Bedient sich ein Unterlassungsschuldner im Rahmen seiner Abonnentenwerbung eines rechtlich selbstständigen Drittunternehmens, das Telefonwerbung betreibt, ist er hierfür wettbewerbsrechtlich verantwortlich, wenn er auf dessen Werbetätigkeit Einfluss nimmt und die Telefonwerbung unterstützt, indem z.B. Sachprämien zur Verfügung gestellt werden oder der Telefonwerber nach Anweisungen des Unterlassungsschuldners verfährt. …

OLG Karlsruhe, WRP 2006, 1156 (Beschluss vom 08.06.2006, 4 W 11/06)

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