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K&R 2015, 798
BGH 
Tagesschau-App: Voraussetzungen für Presseähnlichkeit von Telemedienangeboten (Urteil vom 30.04.2015, I ZR 13/14)

a) Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) ist in Rechtsstreitigkeiten, die die Erfüllung der den Rundfunkanstalten zugewiesenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben betreffen (hier die Bereitstellung eines Telemedienangebots), nicht gemäß § 50 ZPO parteifähig.

BGH, K&R 2015, 798-805 (Urteil vom 30.04.2015, I ZR 13/14)

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