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WRPL 2015, 1
LG Rostock 
Sweetened with Stevia (Urteil vom 14.02.2014, 3 O 144/13)

Die Angabe “sweetened with Stevia” mit der Abbildung eines Steviablattes auf der Vorderseite einer Produktverpackung ist nicht irreführend, wenn dem Informationsbedürfnis des Verbrauchers über die Beschaffenheit des betreffenden Erzeugnisses durch das Zutatenverzeichnis auf der Rückseite der Verpackung ausreichend Rechnung getragen wird.

LG Rostock, WRPL 2015, Heft 06, Online, - (Urteil vom 14.02.2014, 3 O 144/13)

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