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WRP 2012, 501
OLG München 
Störerhaftung bei einer Urheberrechtsverletzung (Urteil vom 17.11.2011, 29 U 3496/11)

Bei einer Beteiligung Mehrerer an einer unerlaubten Handlung muss sich jeder Beteiligte die von einem anderen Beteiligten erbrachten Tatbeiträge im Rahmen der Prüfung der internationalen Zuständigkeit gemäß § 32 ZPO zurechnen lassen. Entsprechendes gilt für als Dritte im Sinne des § 101 Abs. 2 UrhG bzw. als Störer in Anspruch Genommene im Verhältnis zum Verletzer; sie müssen sich den Tatbeitrag des Verletzers zurechnen lassen.…

OLG München, WRP 2012, 501 (Urteil vom 17.11.2011, 29 U 3496/11)

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