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K&R 2015, 723
BGH 
Staubsaugerbeutel im Internet: Keine Rufausnutzung durch vergleichende Werbung (Urteil vom 02.04.2015, I ZR 167/13)

Es stellt für sich allein keine unlautere Rufausnutzung dar, wenn eine fremde Marke in einem Internet-Verkaufsangebot im Rahmen einer vergleichenden Werbung verwendet wird, um Kunden, die sich einer Suchmaschine bedienen, auf das eigene Produkt aufmerksam zu machen. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, K&R 2015, 723-727 (Urteil vom 02.04.2015, I ZR 167/13)

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