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WRP 2006, 775
LG München I 
„Sonderveröffentlichung“ (Urteil vom 29.06.2005, 1 HK O 2531/05)

Wird ein redaktionell gestaltetes Heft auf jeder Seite in der Fußzeile mit dem Wort „Sonderveröffentlichung“ gekennzeichnet wird nicht hinreichend deutlich, dass es sich bei den redaktionell aufgemachten Beiträgen um bezahlte Werbung handelt. An die Kennzeichnung derart redaktionell aufgemachter Werbeanzeigen sind hohe Anforderungen zu stellen.

LG München I, WRP 2006, 775-777 (Urteil vom 29.06.2005, 1 HK O 2531/05)

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