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K&R 2018, 588
BGH 
Riptide: Rechtsverletzer muss Abmahnkosten von Anschlussinhaber tragen (Urteil vom 22.03.2018, I ZR 265/16)

Spricht der Rechtsinhaber im Falle der öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werks über eine Internettauschbörse gegenüber dem für die Rechtsverletzung nicht verantwortlichen Anschlussinhaber eine Abmahnung aus, der daraufhin den Rechtsverletzer benennt, so umfasst der vom Rechtsverletzer zu leistende Schadensersatz die Kosten dieser Abmahnung. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, K&R 2018, 588-591 (Urteil vom 22.03.2018, I ZR 265/16)

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