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WRP 2011, III
Lorenz 

Prof. Dr. Rolf Sack 70 Jahre

Abbildung 1

Abbildung 2

An seinem 70. Geburtstag am 2. Juni 2011 war Professor Dr. Rolf Sack etwas mehr als drei Jahrzehnte Professor in Mannheim. Seine Mannheimer Zeit begann, als er nach Ablehnung eines Bielefelder Rufs 1981 zum ordentlichen Professor an der Universität Mannheim ernannt wurde. Sein Lehrstuhl an der damals noch ganz jungen Fakultät für Rechtswissenschaft umfasste die Fächer Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht. Erster Inhaber dieses zunächst etwas anders zugeschnittenen Lehrstuhls war Konrad Duden, um den herum die neue Mannheimer Fakultät für Rechtswissenschaft ab 1967 errichtet wurde.

Auf seinem Weg nach Mannheim hat Rolf Sack nicht nur die herkömmlichen Stationen abgeschritten. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Erlangen und Tübingen, wo er 1965 die Erste juristische Staatsprüfung ablegte und 1968 promoviert wurde, folgte 1970 die Zweite juristische Staatsprüfung in Stuttgart. In der Zeit von 1960 bis 1970 hat er außerdem und nicht nur nebenbei, sondern jeweils für mehrere Jahre intensiv in Erlangen, Tübingen und Bochum Volkswirtschaftslehre studiert und als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem renommierten Anwalt gearbeitet. Ab 1971 war er dann bis zu seiner Habilitation in München im Jahre 1980 wissenschaftlicher Assistent am Institut für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht der Münchener Universität. Auf dem Mannheimer Lehrstuhl lehnte er ehrenvolle Rufe nach Erlangen (1984), Würzburg (1993) und Jena (1999) ab.

Nach den Schwerpunkten seiner wissenschaftlichen Arbeit befragt, nannte und nennt Rolf Sack zunächst das Wettbewerbsrecht und das Recht des Geistigen Eigentums. Das ist bemerkenswert, weil Forschung und Lehre in diesen Rechtsgebieten zumindest in seinen ersten Mannheimer Jahren nur an wenigen deutschen Fakultäten von Lehrstuhlinhabern betrieben wurden. Zu seinen Hauptarbeitsgebieten gehört außerdem das bürgerliche Recht, für das insbesondere die tiefgründige Kommentierung der §§ 134 und 138 BGB im „Staudinger“ und die erst im Jahre 2007 erschienene Monographie über „Das Recht am Gewerbebetrieb“ stehen.

Die Jahr für Jahr in bewundernswerter Arbeitsdisziplin herausgebrachten vielen Aufsätze mit immer wieder neuen Ideen gelten Themen aus dem Recht gegen den unlauteren Wettbewerb, dem Markenrecht und ferner aus dem Urheberrecht, dem Arbeitnehmererfinderrecht und dem deutschen und europäischen Kartellrecht. In vielen dieser Abhandlungen finden sich eindringliche und stark beachtete Ausführungen zu verschiedenen ausländischen Rechten und zu internationalprivatrechtlichen Fragestellungen.

Eines seiner wichtigen Anliegen sah er darin, die Europäisierung des Rechts des Geistigen Eigentums durch Richtlinien und Verordnungen rechtswissenschaftlich aufzuarbeiten. Diesen Teil seines Arbeitsprogramms betont das Thema des Symposiums, das Mary-Rose McGuire, die derzeitige Inhaberin seines Lehrstuhls, am 9. Juni 2011 aus Anlass seines 70. Geburtstags mit den vier in diesem Heft abgedruckten Vorträgen ausgerichtet hat.

Selbst wenn man nur ganz kurz über Rolf Sack schreiben darf, muss man doch von ihm und seinen mindestens zwei Kontrabässen sprechen. Wer in der frühen Frühdämmerung an seinem Dienstzimmer vorbeiging, konnte ihn oft üben hören, und wer gern ins Konzert geht, konnte ihn in ansehnlichen Orchestern als Musiker von Format erleben.

Nachdem er seinen Lehrstuhl im Jahre 2006 wegen der Altersgrenze geräumt hat, führt er das Leben eines äußerst arbeitsamen Privatgelehrten: Er forscht und publiziert viel, er hält immer wieder Vorträge und er musiziert. Wir wünschen ihm und uns, dass wir noch sehr lange so über ihn schreiben können.

Egon Lorenz, Mannheim

 
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