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WRP 2007, 222
LG Braunschweig 
Nachträgliche Einwilligung zum Fax-Versand (Urteil vom 25.04.2006, 21 O 3.329/05)

Unter einer „Einwilligung“ im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG kann im Sinne der Einheit der Rechtsordnung (vgl. § 185 BGB) nur die vorher erteilte Einwilligung verstanden werden. Die nachträgliche Genehmigung des Empfängers einer Faxzusendung lässt den Wettbewerbsverstoß nicht entfallen.

LG Braunschweig, WRP 2007, 222 (Urteil vom 25.04.2006, 21 O 3.329/05)

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