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WRP 2005, 1309
OLG Düsseldorf 
Materialgutachten (Beschluss vom 24.05.2005, I-20 U 175/04)

Bewirbt ein Verkäufer von Autozubehör, insbesondere von Tuningteilen, den Verkauf von Seitenschwellern und Stoßstangen mit dem Hinweis „mit Materialgutachten“ werden viele Käufer annehmen, es handele sich um ein „Teilegutachten“, das problemlos zur Abnahme der Anbauten durch einen Sachverständigen verwendet werden kann.

OLG Düsseldorf, WRP 2005, 1309 (Beschluss vom 24.05.2005, I-20 U 175/04)

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