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WRP 2013, 1198
BGH 
Markenrecht: VOODOO (Urteil vom 06.02.2013, I ZR 106/11)

a) Eine Verfahrensaussetzung nach Art. 104 Abs. 1 GMV kommt nicht in Betracht, wenn die Verletzungsklage nach Art. 96 Buchst. a GMV vor dem Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit der Gemeinschaftsmarke nach Art. 56 GMV erhoben worden ist.

BGH, WRP 2013, 1198-1203 (Urteil vom 06.02.2013, I ZR 106/11)

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