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WRP 2005, 1246
BGH 
Markenrecht: Star Entertainment (Urteil vom 21.07.2005, I ZR 318/02)

Der Firmenbestandteil „Star Entertainment“ ist als Bezeichnung für ein Unternehmen, das als Gegenstand die Produktion, Durchführung, Vermittlung und Vermarktung von Veranstaltungen der Unterhaltungsbranche hat, nicht unterscheidungskräftig.

BGH, WRP 2005, 1246-1248 (Urteil vom 21.07.2005, I ZR 318/02)

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