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WRP 2007, 1197
BGH 
Markenrecht: Parfümtester (Urteil vom 15.02.2007, I ZR 63/04)

a) Überlässt der Markeninhaber die gekennzeichnete Ware einem Dritten im Europäischen Wirtschaftsraum zum Verbrauch zu Werbezwecken durch beliebige Dritte (hier: Duftwässer, die zu Testzwecken vom allgemeinen Publikum in den Ladenlokalen der Abnehmer des Markeninhabers verbraucht werden sollen), sind die Markenrechte nach § 24 Abs. 1 MarkenG erschöpft.

BGH, WRP 2007, 1197-1200 (Urteil vom 15.02.2007, I ZR 63/04)

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