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WRP 2005, 1554
Hanseatisches OLG Hamburg 
Markenrecht: DB/DBA (Urteil vom 22.09.2005, 5 U 129/04)

Zwischen den Marken und dem Unternehmenskennzeichen „DB“ der Deutschen Bahn AG und dem für Flugdienstleistungen verwendeten und für weitere Leistungen der Klasse 39 als Marke angemeldeten Kürzel „dba“ oder „DBA“ (in Klein- oder Großschreibung) besteht nur Verwechslungsgefahr, wenn „dba“ oder „DBA“ für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schienenverkehr verwendet wird.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2005, 1554 (Urteil vom 22.09.2005, 5 U 129/04)

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