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WRP 2007, 1011
LG Hannover 
Lotterie „Quicky“ (Urteil vom 15.03.2007, 23 O 99/05)

Es stellt einen Missbrauch der Lotteriegenehmigung dar, wenn eine stattliche Lottogesellschaft außerhalb der Annahmestellen insbesondere in Gaststätten Gewinnausspielungen mittels Computer anbietet, bei denen mehrfach am Tag teilgenommen und bis zu 50.000 Euro gewonnen werden können.

LG Hannover, WRP 2007, 1011-1016 (Urteil vom 15.03.2007, 23 O 99/05)

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