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WRP 2019, 1216
OLG Frankfurt a. M. 
Kostenrecht: Voraussetzungen für die Entstehung einer Einigungs- und Terminsgebühr durch ein Telefonat (Beschluss vom 18.06.2019, 6 W 15/18)

Ein vom Rechtsanwalt geführtes Telefonat mit dem Gegner, das allein die Korrektur von Tippfehlern in einer bereits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung zum Gegenstand hat, führt nicht zur Entstehung einer Einigungs- und Terminsgebühr.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2019, 1216 (Beschluss vom 18.06.2019, 6 W 15/18)

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