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BM - Berater-Magazin
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WRP 2005, 109
BGH 
Kartellrecht: Sparberaterin (Urteil vom 13.07.2004, KZR 17/03)

Eine unterschiedliche Behandlung von Nachfragern durch einen Normadressaten ist dann sachlich nicht gerechtfertigt, wenn sie zugunsten der Gewinninteressen des Normadressaten darauf abzielt, die Nachfrager zu einer Verletzung ihrer vertraglichen Verpflichtungen den eigenen Kunden gegenüber zu veranlassen.

BGH, WRP 2005, 109-111 (Urteil vom 13.07.2004, KZR 17/03)

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