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WRP 2018, 342
BGH 
Kartellrecht: EDEKA/Kaiser’s Tengelmann (Urteil vom 14.11.2017, KVR 57/16)

a) Das Bundeskartellamt ist jedenfalls mit Untersagung des Zusammenschlusses auf der Grundlage von §§ 32 Abs. 1, 41 Abs. 1 S. 1 GWB befugt, ein Verhalten zu untersagen, das gegen das Vollzugsverbot verstieße.

BGH, WRP 2018, 342-349 (Urteil vom 14.11.2017, KVR 57/16)

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