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WRP 2006, 1046
LG Wiesbaden 
Irreführende Preisherabsetzung bei Orientteppichen (Beschluss vom 12.12.2005, 12 O 31/05)

Im Bereich des Verkaufs von Orientteppichen ist es irreführend mit einer Preisherabsetzung zu werben, wenn der herabgesetzte höhere Vergleichspreis nicht mindestens für 3 Monate zuvor verlangt worden ist.

LG Wiesbaden, WRP 2006, 1046 (Beschluss vom 12.12.2005, 12 O 31/05)

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