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WRP 2024, I
Alexander/Buchner/Fritzsche/Lettl 

Helmut Köhler zum 80. Geburtstag

Abbildung 1

Diese WRP-Ausgabe gibt uns die Gelegenheit, Helmut Köhler ganz herzlich zu seinem 80. Geburtstag zu gratulieren, den er am 12.09.2024 begangen hat. Das vorliegende Heft enthält deshalb Beiträge seiner Schüler und langjähriger Weggefährten.

Auch zehn Jahre nach der zu seinem 70. Geburtstag 2014 erschienenen Festschrift wird unsere damalige Hoffnung, dass Helmut Köhler weiterhin mit viel Schaffenskraft und Freude die wissenschaftliche Diskussion bereichert, erfüllt. Noch immer ist Helmut Köhler als Mitherausgeber der WRP tätig, äußert sich in verschiedenen Zeitschriften zu aktuellen Fragen und betreut beachtliche Teile des bekannten grauen Standardkommentars „Köhler/Bornkamm/Feddersen“ zum UWG. Ferner gehört er bis heute zu den wissenschaftlichen Leitern der Heidelberger Wettbewerbstage, die im letzten Jahr ihr 40. Jubiläum feiern konnten und vom 23.10. bis 25.10.2024 in die nächste Runde gehen werden.

Zu seinem 80. Geburtstag sei an den Lebensweg von Helmut Köhler erinnert, der in Bad Endorf (Kreis Rosenheim) begann. Als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes studierte er von 1964 bis 1968 Rechtswissenschaft an der Universität in München, das er dort im Jahr 1969 mit der Ersten Juristen Staatsprüfung abschloss. Während seiner Referendarzeit von 1969 bis 1972 im OLG-Bezirk München promovierte Helmut Kühler an der Universität München bei Prof. Dr. Karl Larenz zum Dr. jur. mit der Arbeit „Unmöglichkeit und Geschäftsgrundlage bei Zweckstörungen im Schuldverhältnis“. Im Jahr 1975 folgte die Habilitation an der Universität München bei Prof. Dr. Ernst Steindorff mit einer Arbeit über „Wettbewerbsbeschränkungen durch Nachfrager“ und die Verleihung der Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht. Nach Lehraufträgen an den Universitäten Göttingen und Hamburg 1975/1976 sowie einer Stellung als Wissenschaftlicher Rat und anschließend als Professor an der Universität Bonn in den Jahren 1976 und 1977 erfolgte im Jahr 1977 die Berufung zum ordentlichen Professor an die Universität Bayreuth. Von dort wechselte Helmut Köhler 1985 als ordentlicher Professor an die Universität Augsburg und wurde schließlich 1996 als ordentlicher Professor an seine Heimatuniversität München berufen. Neben der akademischen Tätigkeit übte Helmut Köhler zeitweise auch eine rechtspraktische Tätigkeit aus, nämlich von 1982 bis 1985 als Richter im Nebenamt in der Berufungskammer des Landgerichts Bayreuth und von 1990 bis 2002 als Richter im Nebenamt im Wettbewerbs- und Kartellsenat des Oberlandesgerichts München.

Helmut Köhler hat sich seit jeher und bis heute nie isoliert nur auf ein bestimmtes Teilgebiet des privaten Wirtschaftsrechts fokussiert, sondern hat immer auch das bürgerliche Recht und die Entwicklungen und Einflüsse des Rechts der Europäischen Union und der Rechtsprechung des EuGH in den Blick genommen. Stets sind ihm auch die Bezüge zwischen den Teilsegmenten des Privatrechts wichtig gewesen. So hat er insbesondere in den letzten Jahrzehnten bei der immer intensiveren Beschäftigung mit dem UWG und seinen unionsrechtlichen Grundlagen auf die Rückkoppelung dieses Sonderdeliktsrechts an das BGB geachtet. Dies zeigten in jüngster Zeit Beiträge zum Spielerschutz bei verbotenen Glücksspielen im Internet, zur Verjährung eventueller Rückzahlungsansprüche (NJW 2023, 2449 bzw. NJW 2024, 921) und zu einem Hinweisbeschluss des BGH (ZfWG 2024, 224, in NJW 2024, 1956) zu dieser Thematik. Erst kürzlich hat Helmut Köhler im Editorial zu Heft 8/2024 dieser Zeitschrift die von Teilen der Politik gewünschte Rückdrängung von Mitbewerberklagen gegen Datenschutzverstöße auf der Grundlage des UWG kritisch betrachtet, die sich im Kontext der umzusetzenden Green Deal-Politik der EU wiederholen könnte, und dafür plädiert, die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-21/23 – Lindenapotheke abzuwarten. Helmut Köhler gibt auch sonst immer wieder wichtige Denkanstöße, etwa ob der Gewinnabschöpfungsanspruch nach § 10 UWG zum einen für den Verbraucherschutz zweckmäßig, zum anderen mit der UGP-Richtlinie vereinbar ist (WRP Editorial Heft 11/2023). Auch Gesetzgebungsvorhaben der letzten Jahre wie das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht oder die Änderung der Preisangabenverordnung hat er kritisch begleitet.

Trotz dieser vielen Verpflichtungen findet Helmut Köhler immer wieder die Zeit zum Wandern und Radfahren. Mit großer Begeisterung kann er sich den kleinen Beobachtungen in der Natur ebenso widmen wie der Kultur und Geschichte von Orten, die er besucht. Auch Treffen mit Schülern und anderen Wegbegleitern sind ihm zu unserer großen Freude seit jeher wichtig.

Die Würdigung Helmut Köhlers zum 70. Geburtstag in der Festschrift und in den Editorials der WRP-Hefte 10/2014 und 10/2019 können wir an dieser Stelle nur noch einmal bekräftigen und erneuern: Es stimmt alles! Wir wünschen dem Jubilar auch für die nächsten Jahre viel Energie und Elan, freuen uns auf die Begegnungen und den Austausch mit ihm und hoffen, dass er auch weiterhin genug Zeit und Muße zur Entspannung findet.

Prof. Dr. Christian Alexander
Prof. Dr. Benedikt Buchner, LL.M.
Prof. Dr. Jörg Fritzsche
Prof. Dr. Tobias Lettl, LL.M.

 
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