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WRP 2005, 1021
BGH 
Gebrauchsmusterrecht: Radschützer (Urteil vom 15.03.2005, X ZR 80/04)

a) Fehlt es, wie bei der Werbeabbildung eines Erzeugnisses, an einem unmittelbaren Bezug zu einem körperlichen Gegenstand, so kommt es für die Prüfung, ob ein schutzrechtsverletzendes Erzeugnis angeboten wurde, nicht auf die konkreten subjektiven Vorstellungen bestimmter Adressaten der Werbung an. Der aus der Sicht der angesprochenen Kreise unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände des Einzelfalles zu ermittelnde objektive Erklärungswert der Werbung ist aber ein wesentlicher Gesichtspunkt für die tatrichterliche Würdigung.…

BGH, WRP 2005, 1021-1025 (Urteil vom 15.03.2005, X ZR 80/04)

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