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K&R 2019, 393
BGH 
Das beste Netz: Keine Herabsetzung durch humorvollen Werbevergleich (Urteil vom 24.01.2019, I ZR 200/17)

a) Die Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche wegen verschiedener Werbemaßnahmen vor verschiedenen Gerichten ist nicht rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG, wenn aufgrund sukzessiver, auf wettbewerbsrechtliche Beanstandungen zurückzuführender Veränderungen der Werbemaßnahmen durch den Mitbewerber die Zusammenfassung des Angriffs auf sämtliche Verletzungsformen in einem Verfahren der einstweiligen Verfügung wegen seiner Eilbedürftigkeit nicht möglich ist.…

BGH, K&R 2019, 393-398 (Urteil vom 24.01.2019, I ZR 200/17)

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