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WRP 2007, 1005
Pfälzisches OLG Zweibrücken 
Bürgerliches Recht: Internet-Auktionshaus (Urteil vom 28.06.2007, 4 U 210/06)

Ein Verkäufer, der Verbrauchern über ein Internet-Auktionshaus Waren anbietet, handelt als Unternehmer, wenn die Gesamtumstände seines Internetauftritts den Eindruck eines professionellen Händlers erwecken; ihm obliegen deshalb die bei Fernabsatzverträgen vorgeschriebenen Informationspflichten.

Pfälzisches OLG Zweibrücken, WRP 2007, 1005-1007 (Urteil vom 28.06.2007, 4 U 210/06)

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