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WRP 2005, 120
BGH 
Bürgerliches Recht: „Immer hoch zu Roß“ (Urteil vom 28.09.2004, VI ZR 305/03)

a) Die (ausdrücklich oder stillschweigend erklärte) Einwilligung in die Verbreitung von Bildnissen einer Person über deren Teilnahme an einem internationalen Sportwettbewerb beinhaltet grundsätzlich kein Einverständnis mit der Veröffentlichung der dort entstandenen Fotos in anderem Zusammenhang.

BGH, WRP 2005, 120-123 (Urteil vom 28.09.2004, VI ZR 305/03)

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