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WRP 2011, 1671
LG Dortmund 
Bürgerliches Recht: Haftungsausschluss für Ferienhausvermietung (Urteil vom 31.08.2011, 8 O 470/10)

Klauseln, die einen verschuldensunabhängigen Haftungsausschluss für eine Reihe von Leistungsstörungen während der Vermietung einer Ferienimmobilie vorsehen, sind unzulässig. Das gilt insbesondere dann, wenn der Haftungsausschluss Leistungen betrifft, die im Katalog bei der Immobilie beschrieben werden und deren Fehlen einen Reisemangel darstellt.

LG Dortmund, WRP 2011, 1671-1672 (Urteil vom 31.08.2011, 8 O 470/10)

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