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WRP 2006, 918
LG Stuttgart 
Bauträger ohne Erlaubnis (Sonstiges vom 16.02.2006, 40 O 10/06 KfH)

Die Regelung des § 34C Abs. 1 Gewerbeordnung stellt eine Marktverhaltensregel dar. Dementsprechend ist eine Werbeankündigung „Verkaufsstart … hier kaufen Sie provisionsfrei“ wettbewerbswidrig, wenn die nach der Gewerbeordnung für diese Tätigkeit erforderliche Erlaubnis nicht vorliegt.

LG Stuttgart, WRP 2006, 918 (Sonstiges vom 16.02.2006, 40 O 10/06 KfH)

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