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WRP 2007, 578
LG Stuttgart 
Anzeigenkennzeichnung (Urteil vom 20.12.2006, 39 O 198/06 KfH)

Werden auf der Seite einer Tageszeitung redaktionell aufgemachte Anzeigen und solche, die als Anzeigen von der Gestaltung her deutlich erkennbar sind, gemischt, so reicht die Kennzeichnung der gesamten Zeitungsseite im oberen Bereich der Seite oberhalb eines Trennungsstriches nicht aus, um die redaktionell aufgemachten Anzeigen als solche zu kennzeichnen.

LG Stuttgart, WRP 2007, 578 (Urteil vom 20.12.2006, 39 O 198/06 KfH)

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