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WRP 2007, 111
OLG Frankfurt a. M. 
Anzeigenkennzeichnung und Größe der Pflichtangaben (Beschluss vom 06.10.2006, 6 U 109/06)

Beim parallelen Abdruck von als solchen erkennbaren Anzeigen und solchen in redaktioneller Gestaltung reicht es nicht aus, lediglich die ganze Zeitungsseite mit dem Wort „Anzeige“ oder „Anzeigen“ zu kennzeichnen, um deutlich zu machen, dass es sich auch bei dem redaktionell gestalteten Teil um eine bezahlte Anzeige handelt.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2007, 111-112 (Beschluss vom 06.10.2006, 6 U 109/06)

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