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WRP 2006, 911
LG München I 
Anzahlung (Urteil vom 14.02.2006, 33 O 17995/05)

Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters die Entrichtung einer Anzahlung bei Buchung der Reise vor, dann ist er verpflichtet in der Werbung für diese Reise auch im Internet neben dem Reisepreis auch die Höhe der Anzahlung und die Fälligkeit des Restbetrages anzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn er eine Anzahlung nicht stets verlangt.

LG München I, WRP 2006, 911-913 (Urteil vom 14.02.2006, 33 O 17995/05)

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