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STB 2007, 322
BFH 
Zusammenveranlagung, Veranlagungswahlrecht des Erben nach dem Tod eines Ehegatten, Verhältnis von Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung ([unbekannt] vom 21.06.2007, III R 59/06)

Das Veranlagungswahlrecht steht nach dem Tode eines Ehegatten dessen Erben zu. Das Einverständnis des Erben mit der Zusammenveranlagung kann nur dann nach § 26 Abs. 3 EStG unterstellt werden, wenn er Kenntnis von seiner Erbenstellung und den steuerlichen Vorgängen des Erblassers hat. Bis zur Ermittlung des Erben ist daher getrennt zu veranlagen.

BFH, StB 2007, 322 ([unbekannt] vom 21.06.2007, III R 59/06)

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