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STB 2009, 13
BFH 
Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren über AdV – Aufgabenverteilung zwischen den Instanzen – Übernahme von Feststellungen eines Strafurteils – Recht des Filmherstellers nach § 94 UrhG – unechte Auftragsproduktion – Aktivierung von Vermögensgegenständen in der Handelsbilanz ([unbekannt] vom 06.11.2008, IV B 126/07)

Im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung eines Antrags auf AdV durch das FG hat der BFH als Tatsachengericht grundsätzlich selbst die Befugnis und Pflicht zur Tatsachenfeststellung.

BFH, StB 2009, 13 ([unbekannt] vom 06.11.2008, IV B 126/07)

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