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STB 2008, 2
BFH 
Zur steuerlichen Berücksichtigung von Kosten der Strafverteidigung ([unbekannt] vom 18.10.2007, VI R 42/04)

Strafverteidigungskosten sind Erwerbsaufwendungen, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst war.

BFH, StB 2008, 2 ([unbekannt] vom 18.10.2007, VI R 42/04)

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