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STB 2008, 7
BFH 
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage – Berechtigtes Interesse an der Feststellung – Erledigung eines Verwaltungsaktes – Einlegung einer Anschlussrevision ([unbekannt] vom 26.09.2007, I R 43/06)

Eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist nicht zulässig, wenn der mit ihr angegriffene Verwaltungsakt sich schon vor der Klageerhebung erledigt hatte und die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht Voraussetzung dafür ist, dass der Klägereinen effektiven Rechtsschutzerhält.

BFH, StB 2008, 7 ([unbekannt] vom 26.09.2007, I R 43/06)

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