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STB 2009, 337
BFH 
Zukunftssicherungsleistungen eines inländischen Arbeitgebers für unbeschränkt steuerpflichtigen schwedischen Arbeitnehmer auf vertraglicher Grundlage an niederländische/schwedische Versicherungsunternehmen nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerbefreit ([unbekannt] vom 28.05.2009, VI R 27/06)

Zukunftssicherungsleistungen, die ein inländischer Arbeitgeber für einen unbeschränkt steuerpflichtigen schwedischen Arbeitnehmer auf vertraglicher Grundlage an niederländische und schwedische Versicherungsunternehmen entrichtet, sind Arbeitslohn, der nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG von der Steuer befreit ist.

BFH, StB 2009, 337 ([unbekannt] vom 28.05.2009, VI R 27/06)

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