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STB 2008, 3
BFH 
Zeitliche Zuordnung von Steueranrechnungsbeträgen – Bindung des Finanzamtes an eine vorausgegangene Anrechnungsverfügung beim Erlass eines Abrechnungsbescheides ([unbekannt] vom 18.09.2007, I R 54/06)

Hat das Finanzamt eine im Jahr 1993 erfolgte Gewinnausschüttung den Einkünften des Anteilseigners aus Land- und Forstwirtschaft zugeordnet und deshalb die entsprechende Einnahme zur Hälfte im Einkommensteuerbescheid 1992 erfasst, so müssen auch die anfallenden Steueranrechnungsbeträge (Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer) zur Hälfte auf die Einkommensteuer 1992 angerechnet werden. …

BFH, StB 2008, 3 ([unbekannt] vom 18.09.2007, I R 54/06)

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