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STB 2009, 257
BFH 
Wahl der Einnahme-Überschussrechnung erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres ([unbekannt] vom 19.03.2009, IV R 57/07)

Das Recht zur Wahl einer Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung entfällt erst mit der Erstellung eines Abschlusses und nicht bereits mit der Einrichtung einer Buchführung oder der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz.

BFH, StB 2009, 257 ([unbekannt] vom 19.03.2009, IV R 57/07)

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