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STB 2009, 286
BFH 
Verzugszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen ([anhängig] vom 31.12.9999, VIII R 3/09)

Sind die in einem erfolgreichen Prozess auf Rückerlangung einer Bürgschaftssumme erhaltenen Verzugszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen oder fehlt es wegen der Berücksichtigung der in der Vergangenheit angefallenen Refinanzierungskosten aus der Bürgschaftsinanspruchnahme und der mit dem Prozess verbundenen Kosten an einer Einkünfteerzielungsabsicht?

BFH, StB 2009, 286 ([anhängig] vom 31.12.9999, VIII R 3/09)

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