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STB 2008, 221
BFH 
Versicherungsentschädigung für gestohlenes Kfz aus Sonderbetriebsvermögen ([anhängig] vom 31.12.9999, VIII R 57/07)

Ist die wegen Diebstahls des zum Sonderbetriebsvermögen gehörenden Kfz aus der Privatgarage des Klägers erbrachte Entschädigung der Kaskoversicherung auch in dem Umfang als Betriebseinnahme anzusehen, in dem das Fahrzeug nicht betrieblich genutzt wurde und der Kläger insoweit die Beiträge zur Kaskoversicherung aus seinem bereits versteuerten Privatvermögen geleistet hat?

BFH, StB 2008, 221 ([anhängig] vom 31.12.9999, VIII R 57/07)

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