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STB 2008, 149
BFH 
Verkauf eines schuldrechtlichen Optionsrechts zum Kauf von Kapitalgesellschaftsanteilen kann zu nach § 17 EStG steuerbarem Gewinn führen – Anwartschaft/Anwartschaftsrecht – gegen Mitgesellschafter gerichtetes Optionsrecht – Begriffe in Steuerrechtsnormen, die aus anderen Rechtsgebieten entnommen sind ([unbekannt] vom 19.12.2007, VIII R 14/06)

Auch eine schuldrechtliche Option auf den Erwerb einer Beteiligung (Call-Option) kann eine Anwartschaft sein, deren Veräußerung unter den sonstigen tatbestandlichen Voraussetzungen zu einem steuerbaren Gewinn nach § 17 EStG führt, wenn und soweit sie die wirtschaftliche Verwertung des bei der Kapitalgesellschaft eingetretenen Zuwachses an Vermögenssubstanz ermöglicht.

BFH, StB 2008, 149 ([unbekannt] vom 19.12.2007, VIII R 14/06)

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