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STB 2018, 249
BFH 
Vergnügungsteuersatz von 20 % des Einspielergebnisses in Berlin verfassungsgemäß ([unbekannt] vom 25.04.2018, II R 43/15)

Der in Berlin für Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit seit Januar 2011 geltende Steuersatz von 20 % des Einspielergebnisses ist verfassungsgemäß.

BFH, StB 2018, 249 ([unbekannt] vom 25.04.2018, II R 43/15)

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