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STB 2006, 402
BFH 
Unterhaltsaufwendungen des Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nur im Rahmen des § 33a EStG abziehbar, keine Zusammenveranlagung ([unbekannt] vom 20.07.2006, III R 8/04)

Es verstößt nicht gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitete Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Unterhaltsleistungen an den anderen Partner nur bis zu dem Höchstbetrag des § 33a EStG als außergewöhnliche Belastung abziehen kann.

BFH, StB 2006, 402 ([unbekannt] vom 20.07.2006, III R 8/04)

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