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STB 2017, 363
BFH 
Umsatzsteuerfreiheit eines Hausnotrufsystems und von Betreuungsleistungen in einem Altenheim ([unbekannt] vom 03.08.2017, V R 52/16)

Die für die Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen erforderliche Kostentragung durch die Pflegekasse kann sich beim Betrieb eines Hausnotrufsystems aus der Zuerkennung einer Pflegestufe ergeben.

BFH, StB 2017, 363 ([unbekannt] vom 03.08.2017, V R 52/16)

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