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STB 2007, 365
BFH 
Rechtsverfolgungskosten des Erben im Verfahren betr. die Erbschaftsteuerfestsetzung des Vermächtnisnehmers sind keine Nachlassverbindlichkeiten ([unbekannt] vom 20.06.2007, II R 29/06)

Die vom Erben aufgewendeten Kosten für einen Rechtsstreit, der die von ihm zu tragende eigene Erbschaftsteuer betrifft, sind nicht gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig. Dies gilt auch für die von dem Erben aufgewendeten Kosten für seine Vertretung im Einspruchs- oder Klageverfahren eines Vermächtnisnehmers, zu denen der Erbe hinzugezogen bzw. beigeladen wurde.

BFH, StB 2007, 365 ([unbekannt] vom 20.06.2007, II R 29/06)

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